26.01.2022
Ausweitung des Landesmindestlohns richtig
Erneuerung der Tariftreueregelung muss folgen
Die Arbeitnehmerkammer begrüßt das heute in der Bürgerschaft diskutierte Vorhaben, wonach zukünftig bei allen öffentlichen Bau- und Dienstleistungsaufträgen unabhängig von der Auftragshöhe der Landesmindestlohn gezahlt werden soll. „Die Ausweitung des Geltungsbereichs des Landesmindestlohns ist ein wichtiger Baustein, um Lohndumping entgegenzuwirken. Dies würde den Beschäftigten einen Verdienst von mindestens zwölf Euro in der Stunde sichern“, erklärt Elke Heyduck, Geschäftsführerin der Arbeitnehmerkammer.
Tarifbindung muss gestärkt werden
Gleichzeitig kann die Regelung zum Mindestlohn aber nur der erste Schritt sein. Die Landespolitik sollte darüber hinaus die Betriebe zur Zahlung von Tariflöhnen verpflichten, wenn sie öffentliche Aufträge ausführen. Dies setzt auch Anreize zur Erhöhung der Tarifbindung, die im Land Bremen ebenso wie im Bund deutlich zurückgegangen ist. Waren im Jahr 2000 noch 38 Prozent der bremischen Betriebe tarifgebunden und erhielten daher 67 Prozent der Beschäftigten Tariflöhne, waren es 2020 nur noch 19 Prozent der Betriebe (56 Prozent der Beschäftigten).
„Wir fordern die Landesregierung auf, das Tariftreue- und Vergabegesetz zügig zu erneuern. Ziel muss es sein, dass bei der Erledigung öffentlicher Bau- und Dienstleistungsaufträge Betriebe nach Tarif bezahlen“, verlangt Heyduck. „Nur dies sichert den Grundsatz ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit‘ und sorgt dafür, dass der Wettbewerb um öffentliche Aufträge nicht auf Kosten der Beschäftigten geführt wird.“
Eine entsprechende Neufassung des Tariftreue- und Vergabegesetzes ist im Koalitionsvertrag angekündigt, aber noch nicht umgesetzt. Andere Bundesländer wie Berlin, Thüringen und das Saarland sind hingegen schon weiter und haben umfassende Tariftreuebestimmungen auf den Weg gebracht. Die aktuelle Tariftreueregelung in Bremen gilt im Bereich ÖPNV auf Straße und Schiene sowie im Baubereich bis zur EU-Ausschreibungsschwelle von 5,382 Millionen Euro.
Daten zur Tarifbindung finden Sie in unserem Statistikportal.
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