Frau am Schreibtisch mit Blatt in der Hand undmit Laptop und Rechenmaschine schaut überrascht auf den Ausdruck.

Fragen und Antworten

Die Gehalts­abrechnung

Welche Steuern und Sozialabgaben werden ­eigentlich genau vom Bruttolohn abgezogen, wie viel Netto bleibt und wie hoch ist der ­tat­sächliche ­Auszahlungsbetrag? Ein Überblick über die ­­Lohn- oder Gehaltsabrechnung.

Text: Hanna Mollenhauer
Juristische Beratung: Stephan Giese

Foto: Kay Michalak
1. September 2023

Habe ich Anspruch auf eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung?

Ja, Arbeitgeber sind grundsätzlich dazu verpflichtet, eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung zu erstellen. Arbeit­nehmer müssen das erhaltene Entgelt über­prüfen und nachvollziehen können. Dazu muss die Abrechnung mindestens Angaben über den Abrechnungszeitraum sowie die Zusammensetzung des Lohns oder Gehalts enthalten.

Wie setzt sich das Gesamt-Brutto zusammen?

Der Bruttolohn setzt sich insbesondere aus dem Grundgehalt beziehungsweise dem vereinbarten Stundenlohn, Zuschlägen etwa für Sonntags-, ­Feiertags- und Nachtarbeit, Zulagen, geldwerten Sachbezügen wie Dienstwagen, Diensthandy, Firmenlaptop und – soweit vereinbart – Urlaubs- und Weihnachts­geld zusammen. Dazu kommen gegebenenfalls vermögens­wirksame Leistungen als Extra-­Bonus für die private oder betriebliche Altersvorsorge und Pauschalen etwa für Reise­kosten und Spesen.

Welche Steuern und Sozialabgaben werden vom Brutto abgezogen?

Vom Bruttolohn werden die Lohnsteuer, gegebenenfalls die Kirchensteuer und eventuell der Solidaritätszuschlag (bei höherem Einkommen) abgezogen. Gleiches gilt für die an­­teilig vom Arbeitnehmer oder der Arbeit­nehmerin zu tragen­den Sozialversicherungsbeiträge für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Auch der Arbeitnehmerkammerbeitrag (0,14 Prozent) wird vom Bruttolohn abgezogen.

Was geht noch von meinem Gehalt oder Lohn ab?

Weitere Abzüge sind möglich, etwa vermögenswirksame Leistungen, die direkt an Bausparkassen oder andere Kreditinstitute abgeführt ­werden, Vorschüsse und Sachbezüge (wie Dienst­wagen, Diensthandy) sowie per­sönliche Abzüge wie etwa Arbeitgeber­darlehen, Pfändungen oder Abschlagszahlungen. Wenn der Arbeitgeber sich bei der Ge­­sundheitsprävention ­be­teiligt – zum ­Beispiel über Hansefit/EGYM Wellpass –, werden hier die Beiträge abgezogen. Am Ende der Abrechnung steht dann der tatsächliche Netto-Auszahlungs­betrag.

Was mache ich, wenn meine Gehaltsabrechnung fehlerhaft ist?

Wenden Sie sich an Ihren Arbeit­geber. Benennen Sie die Fehler und fordern Sie ihn schriftlich (und damit nachweisbar) unter Fristsetzung auf, Ihnen das korrekte Gehalt auszuzahlen und eine neue, fehlerfreie Lohnabrechnung auszustellen. Achten Sie dabei insbesondere auf die Einhaltung von arbeits- und tarifvertraglichen Ausschlussfristen.

 

Beratung und Infoveranstaltung

Infoveranstaltung zum Thema Ge­halt „Über Geld spricht man nicht – wir schon“ am Dienstag, dem 12.09.2023 um 18 Uhr in der ­Bürgerstraße 1.

Mitglieder der Arbeitnehmerkammer können sich kostenlos arbeitsrechtlich beraten lassen.