Gesundheitstipp

Wenn die ­Pflegekraft überlastet ist

Notsituationen, Aufregungen und ­Belastungen kennen Beschäftigte im Gesundheitswesen aus ihrem Arbeitsalltag. Dauerhaft hoher, aber auch zeitweise ­außergewöhnlicher Stress kann über die Grenzen der Belastbarkeit hinausgehen.

Foto: Jonas Ginter
1. Januar 2024

Belastende Situationen sind zum Beispiel:

  • unklare Führung, mangelnde Rückendeckung durch ­Führungskräfte
  • Personalmangel und Personalausfälle
  • Nichteinhaltung von Ruhezeiten, wegfallende Pausen
  • häufiges Einspringen aus der Freizeit
  • unrealistisch hohe Erwartungen von Patientinnen, ­Patienten und Angehörigen
  • Erfahrungen von körperlicher, psychischer oder sexualisierter Gewalt
  • Konfrontation mit einer großen Anzahl von Erkrankten oder Toten
  • hohe körperliche Belastung
  • häufige Schichtwechsel, Nachtdienste
  • Situationen, in denen berufsethische Ideale aufgrund zu hoher Arbeitsbelastung nicht mehr eingehalten werden können („moralische Verletzung“)

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, gesundheitsgerechte und sichere Arbeitsbedingungen vorzuhalten. Psychische Be­­lastungen bei der Arbeit sollten im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung* bewertet und präventive Maßnahmen ergriffen werden, um Belastungen zu beseitigen oder zu verringern. Das kann zum Beispiel die Einrichtung von Springerpools oder ein verbessertes Ausfallmanagement sein.

Was können Sie gemeinsam mit Ihren Kolleginnen und Kollegen tun?

  • Tauschen Sie sich aus. Reden Sie mit Kolleginnen und Kollegen. Möglicherweise können Sie Zeit für eine kollegiale Beratung im Team einrichten beziehungsweise ­Zeiten hierfür bei Vorgesetzten einfordern.
  • Fordern Sie Transparenz und Mitsprache in betrieb­lichen Abläufen. Wenn vorhanden, wenden Sie sich an die betriebliche Interessenvertretung (Betriebs- oder ­Personalrat, Mitarbeitervertretung).
  • Wenden Sie sich – wenn vorhanden – an die betriebliche Sozialberatung oder den Betriebsarzt / die Betriebsärztin.
  • Wenn die Arbeitsüberlastung zu einer Gefährdung von Patientinnen, Patienten oder Pflegebedürftigen zu ­werden droht, stellen Sie eine Gefährdungsanzeige**.

Was Sie für sich tun können:

  • Akzeptieren Sie die eigenen Gefühle und Reaktionen: Diese sind kein Zeichen von Schwäche.
  • Gewinnen Sie Abstand. Nehmen Sie sich Zeit zur Er­­holung und die Ihnen zustehenden Pausen. Sie sind nicht verpflichtet, aus Ihrer Freizeit einzuspringen.
  • Suchen Sie Unterstützung, nehmen Sie Hilfe an.
  • Behalten Sie vertraute Alltagsgewohnheiten und Freizeit­aktivitäten bei.

Wenn Sie sich dauerhaft psychisch belastet fühlen oder unter einer akuten Belastungssituation leiden, nehmen Sie ärzt­liche oder therapeutische Hilfe in Anspruch. Auch bei psycho­somatischen Beschwerden können Psychotherapien oder Reha-Maßnahmen hilfreich sein.

­­* Die Arbeitnehmerkammer berät ­Interessenvertretungen auch zu Gefährdungsbeurteilungen.

** Weitere Infos auf unserer Website – auch zur Gefährdungsanzeige und zu Hilfs­angeboten.