Weiße Schrift auf rotem Hintergrund: "Ein Minijob ist kein echten Arbeitsverhältnis. Stimmt das?"

Rechtsirrtümer...

... in der Arbeitswelt

„Ein Minijob ist kein echtes Arbeitsverhältnis.“

1. März 2024

Das stimmt nicht.

Ein Minijob ist ein vollwertiges Arbeitsverhältnis in ­Teilzeit. Es ist auch kein Teilzeitverhältnis zweiter Klasse. Arbeitnehmende im Minijob oder in angestellter Teilzeit dürfen nicht schlechter behandelt werden als vollzeit­beschäftigte Arbeitnehmende, das ist gesetzlich im Teilzeit- und ­Befristungsgesetz geregelt. Auch der Mindestlohn von 12,41 Euro muss gezahlt werden, die Verdienstgrenze liegt beim Minijob bei 538 Euro. Ebenso müssen Kündigungs­fristen eingehalten werden, es gibt Urlaubsanspruch und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Unter Umständen besteht auch Kündigungsschutz.

James Becker, Rechtsberater in Bremerhaven