Krank im Job - was tun?

Was ­Beschäftigte bei ­Krankheit beachten müssen

Was sind Krankmeldung und Krankschreibung, wie lange greift die Entgeltfortzahlung und was ist eigentlich, wenn es mich im Urlaub trifft?

Text: Hanna Mollenhauer
Foto: Kay Michalak
1. März 2024

Wann muss ich mich krankmelden und wie?

Ihre Krankmeldung müssen Sie Ihrem Arbeitgeber so schnell wie möglich –
in der Regel telefonisch bei Arbeits­beginn – mitteilen. Erkundigen Sie sich, was in Ihrem Unternehmen üblich ist. Sie können also nicht zuerst zum Arzt gehen und dann erst Ihren Arbeitgeber informieren, sonst kann eine Abmahnung drohen und bei Wiederholung sogar eine verhaltensbedingte Kündigung.

Wann brauche ich ein Attest?

Sofern arbeitsvertraglich nichts geregelt ist, benötigen Sie eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), wenn die Arbeitsunfähigkeit ­länger als drei Kalendertage andauert. Wichtig: Wenn Sie Freitag und Montag krank sind, müssen Sie schon für ­Montag eine AU haben. Arbeitgeber können aber auch schon am ersten Tag eine Krankschreibung verlangen.

Bekomme ich mein Gehalt weiter?

Ja. Sechs Wochen lang bekommen Sie Ihr volles Gehalt weiter, hier greift die sogenannte Entgeltfortzahlung – auch wenn Sie Teilzeit arbeiten oder Minijobber sind. Das Arbeitsverhältnis muss aber schon seit vier Wochen bestehen.

Was passiert, wenn ich länger als sechs Wochen krank bin?

Nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bekommen Sie Krankengeld von der Krankenkasse. Das sind 70 Prozent Ihres Brutto­gehalts, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettogehalts. Es wird für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Der Arzt muss dafür die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Wichtig: Wenn Sie über den Bezugszeitraum des Krankengelds hinaus arbeitsunfähig sind, ­müssen Sie sich um die sogenannte Nahtlosig­keits-Regelung kümmern, damit keine Lücke in Ihrem Versicherungsschutz auftritt. Kommen Sie in einem solchen Fall bitte in die Arbeitnehmer­kammer (wichtig: Sie müssen dafür nicht arbeitslos sein!). Infos dazu gibt es auf der Rückseite dieses Magazins.

Muss ich zu Hause im Bett liegen, wenn ich ­ krank­geschrieben bin?

Das kommt auf die Krankheit an. Ihre Aktivitäten dürfen die Krankheit nicht verschlimmern. Ein Beschäftigter mit Brandscheibenproblemen sollte nicht bei einem Umzug helfen oder an einem Marathon teilnehmen. Bei einer Depression hingegen können Bewegung und Unternehmungen genesungsfördernd sein. Auch bei Grippe dürfen Sie in die Apotheke gehen oder Lebensmittel einkaufen – ansonsten sollten Sie sich natürlich schonen.

Und was ist, wenn ich im Urlaub krank werde?

Ihre Urlaubstage verfallen bei Krankheit nicht, wenn Sie Ihre Arbeits­unfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachweisen. Auch im Urlaub müssen Sie Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich informieren. Wenn Sie Ihren Urlaub im Ausland verbringen, ­müssen Sie zusätzlich die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit und die Adresse des Aufenthaltsortes mitteilen. Andernfalls haben Sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Darf man wegen Krankheit gekündigt werden?

Im Extremfall ja und auch – anders als oft vermutet – während einer an­­dauernden Erkrankung. Eine solche krankheitsbedingte Kündigung kann (wenn weitere Voraussetzungen vorliegen) aufgrund häufiger Kurzerkrankungen, einer dauerhaften Langzeit­er­­krankung oder einer verminderten Leistungsfähigkeit durch eine Erkrankung gerechtfertigt sein. Wenn Sie eine krankheitsbedingte Kündigung erhalten, sollten Sie sich schnell beraten ­lassen (etwa in der Arbeitnehmerkammer: Infos auf der Rückseite dieses Magazins). Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen eingereicht werden.

Mitglieder der Arbeitnehmerkammer können sich kostenlos arbeitsrechtlich beraten lassen – auch zum Thema Krankheit und Job.