Illustration: Ein Raum mit mehreren Computerbildschirmen, davor sitzt hinten ein Mann, vorne eine Frau mit Kopftuch. Auf der Rückseite eines Bildschirms steht "Plietscher geht immer".

Drei Fragen

- zum Lebenslauf

1. März 2024

Drei Fragen an Hella Grapenthin, Weiterbildungsberaterin bei der Arbeitnehmerkammer

Wie sollte ein Lebenslauf aussehen?

Er sollte anti-chronologisch und gut strukturiert sowie gegliedert sein und möglichst fehlerfrei und lückenlos in den Angaben. Die Berufspraxis, der Bildungsweg, die besonderen Kenntnisse (wie etwa IT- und Sprachkenntnisse) sowie Freizeit­interessen oder Ehrenamt sollten enthalten sein. Unter den Lebenslauf gehört zudem Ihre Unterschrift mit Datum. Zusätzlich können die Tätigkeitsschwerpunkte auf die jeweilige Stellenausschreibung angepasst werden.

Soll ich meine Elternzeit angeben?

In der Regel sollte Ihr Lebenslauf lückenlos sein. Das heißt: ja. Falls Sie während der Elternzeit Fort­bildungen gemacht haben – zum Beispiel eine Weiterbildung zur Finanzbuchhalterin oder einen Business-Englisch-­­­Sprachkurs – führen Sie diese mit auf.

Darf ein Lebenslauf nur eine Seite lang sein?

Jede Personalabteilung freut sich über kurze und gut strukturierte Lebensläufe. Aber nicht jeder oder jede kann seine Berufserfahrungen und Abschlüsse auf einer Seite zusammenfassen. Mehr als drei Seiten sollten es allerdings nicht sein. Wichtiger als die Länge des Lebenslaufs sind die gute Gliederung und Struktur.

Hella Grapenthin bietet Beratung zur beruflichen Neuorientierung, Infos zum Weiterbildungsangeboten, Fortbildungen, Umschulungen und zu ­finanziellen Fördermöglichkeiten und Hilfen beim Bewerbungsverfahren.
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am 9. April zum Thema "Der erste Eindruck zählt"