Homeoffice & Co

— Änderungen im Steuerrecht

Text: Bernd Thomas
Foto: Jonas Ginter


Was ändert sich beim Soli?

Der Solidaritätszuschlag entfällt für 90  Prozent der Steuerpflichtigen. Alleinstehende werden künftig erst ab einem Jahreseinkommen von rund 73.000 Euro brutto – Verheiratete zusammen ab 146.000 Euro brutto – zur Zahlung des sogenannten Solis herangezogen. Dadurch wird der typische Arbeitnehmerhaushalt freigestellt.

Wie ist das mit der Kostenpauschale fürs Homeoffice?

Für Beschäftigte im Homeoffice ist eine Kostenpauschale von fünf Euro pro Tag an bis zu 120 Tagen im Jahr ansetzbar, also maximal 600 Euro. Die grundsätzlichen Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer müssen nicht nachgewiesen werden, das bedeutet, auch wer zu Hause am Küchentisch arbeitet, kann die Pauschale in Anspruch nehmen. Aber: Für viele Beschäftigte mit sonst nur niedrigen Werbungskosten wird es jedoch häufig nicht viel bringen, da die Homeoffice-Pauschale mit dem Arbeitnehmerpauschbetrag (also der Werbungskostenpauschale) von 1.000 Euro quasi „verrechnet“ wird. Wer also beispielsweise nur einen kurzen Arbeitsweg hat (und an den Homeoffice-Tagen entfällt dieser ja) und auch keine weiteren nennenswerten Werbungskosten, geht dann leer aus.

Update vom 14.09.2022
Die Bundesregierung will die Homeoffice-Pauschale künftig entfristen und verbessern. Pro Tag im Homeoffice können Steuerpflichtige weiterhin fünf Euro in der Einkommensteuererklärung geltend machen. War die Pauschale bislang auf 600 Euro im Jahr begrenzt, können ab 2023 bis zu 1000 Euro jährlich von der Steuer abgesetzt werden. Damit sind künftig 200 statt 120 Homeoffice-Tage begünstigt.
Die Pauschale gilt auch, wenn kein separates häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht.
Die Homeoffice-Pauschale wirkt sich steuerlich aber erst dann aus, wenn der Arbeitnehmerpauschbetrag (Mindestbetrag ohne Nachweispflicht) von 1.200 Euro (zusammen mit den anderen Werbungskosten) überschritten wird.
 

Bringt ein „echtes“ Arbeitszimmer mehr?

Wer die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer erfüllt, kann wie bisher den höheren Einzelkostennachweis geltend machen, höchstens 1.250 Euro im Jahr oder, wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung ist, sogar unbegrenzt.

Update vom 14.09.2022
Die Bundesregierung plant zur Steuervereinfachung auch beim häuslichen Arbeitszimmer eine Pauschale einzuführen.

Gibt es Entlastung bei Bonuszahlungen?

Steuerfreie Sonderzahlungen bis 1.500 Euro für besondere Belastungen in der Corona-Krise können weiterhin steuerfrei gewährt werden, diese Regelung wird bis Juni 2021 verlängert. Dies betrifft unter anderem die Bonuszahlungen für Pflegerinnen und Pfleger.

Was ist mit den Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld?

Zuschüsse der Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld bleiben bis Ende 2021 steuerfrei. Wenn der Arbeitgeber also durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung das Kurzarbeitergeld aufstockt, bleibt dies steuerfrei. Die Steuerbefreiung des Zuschusses gilt aber nur bis zu einer Höhe von 80 Prozent des Soll-Arbeitslohns, darüber hinaus wird regulär besteuert. Wer von Entgeltersatzleistungen wie dem Kurzarbeitergeld profitiert, sollte eine Rücklage bilden, denn diese unterliegen dem Progressionsvorbehalt, werden also bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt und können zu einer Nachzahlung führen.

Ändert sich etwas bei der Entfernungspauschale?

Im Rahmen des Klimapaketes wurde die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer für die Jahre 2021 bis 2023 auf 0,35 Euro und für die Jahre 2024 bis 2026 auf 0,38 Euro angehoben. Das soll Mehrbelastungen für Pendler mit langem Arbeitsweg ausgleichen. Zusätzlich wird für Geringverdiener im Zeitraum 2021 bis 2026 eine Mobilitätsprämie gewährt.

Weitere Informationen AKB003_IconInfo

Mitglieder der Arbeitnehmerkammer können sich zu Fragen des Steuerrechts – auch bei Fragen zur Steuererklärung – kostenlos beraten lassen. Wenn Sie Hilfe bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung brauchen, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Für diese Beratungsleistung nehmen wir zehn Euro Gebühr.