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Was heißt Schwangerschaft für eine erwerbstätige Frau?

Vortrag Sigrid Prolingheuer, Frauenärztin aus Bremerhaven

Vortrag von Sigrid Prolingheuer, Frauenärztin aus Bremerhaven, im Rahmen der Informationsveranstaltung „Mutterschutz – Was ist neu?“, eine Kooperation der Arbeitnehmerkammer Bremen, der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichstellung der Frau (ZGF) und der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz am 02.05.2018 in Bremerhaven. Schwangerschaft, vor allem die erste Schwangerschaft, heißt zunächst für jede Frau, ob erwerbstätig oder nicht:

Von einem Tag auf den anderen ist nichts mehr wie es vorher war. Schwangerschaft ist ein weibliches Potenzial, das neue Dimensionen des Lebens eröffnet. Schwangerschaft bedeutet aber auch immer einen körperlichen, seelischen und sozialen Umbruch, und das von einem Augenblick auf den anderen. Die nähere und auch die weitere Zukunft wird eine neue Gestalt annehmen. Und das ist nicht nur eine theoretische Gewissheit, sondern der Körper und die Seele untermauern diese Erkenntnis mit deutlichen Signalen und Veränderungen. Die meisten Frauen wollen heute Berufsarbeit und Schwangerschaft miteinander verbinden. Daher ist es bedeutsam, mögliche schwangerschaftsbedingte Veränderungen zu verstehen und auch im Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit zu berücksichtigen. Denn hier treffen die Erwartungen am Arbeitsplatz (die eigenen, die der KollegInnen und des Arbeitgebers) einerseits und der individuelle Wunsch und Anspruch der Frau auf einen gelingenden Schwangerschaftsverlauf und ein möglichst gesundes Kind andererseits aufeinander. Man spricht auch von einer „doppelten Lebensführung“: Die „Vereinbarkeit von Familie und Beruf … als eigener Wunsch und soziale Norm“ wie Mechtild Oechsle das in einem Workshop ausgedrückt hat.  Das kann gut klappen, das birgt aber oft auch ein großes Konfliktpotenzial.
Dazu ließe sich eine Menge auch auf soziologischer Ebene sagen, ich beleuchte die relevanten Aspekte in Bezug auf Erwerbsarbeit aus frauenärztlicher Sicht.

Welche Veränderungen finden statt?

Körperliche Veränderungen

  • Der SST ist positiv, in der Regel bereits kurz nach Ausbleiben der Blutung. Freude? Schrecken? Beides? Früh stellen sich bei vielen Frauen Ziehen im Bauch und in den Brüsten, evtl auch bereits Übelkeit, Appetitlosigkeit, Erbrechen, erhöhte Geschmacks- und Geruchsempfindlichkeit aufgrund hormoneller Veränderungen ein. Auch die seelische Empfindlichkeit bzw. Empfindsamkeit nimmt zu.

  • Kreislaufveränderungen: Im Laufe der Ssch. werden 1,5-2 l Blut neu gebildet. Das kann einerseits zu Blutarmut mit daraus folgender Müdigkeit und Schwäche führen, andererseits muss das Herz schneller schlagen, pro Schlag mehr Blut befördern, und das Blut muss auch noch durch die Lunge gepumpt werden, um sich mit Sauerstoff anzureichern. Das wiederum bedeutet, dass die Atemfrequenz steigt, die Frau leichter aus der Puste gerät. Der Körper adaptiert sich im allgemeinen im Lauf des ersten Ssch-Drittels an diese Veränderungen. Im allgemeinen steigt aber das Schlafbedürfnis.
  • Die Verdauung wird meist träger, die Blase muss aufgrund der veränderten Druckverhältnisse häufiger entleert werden
  • Die Frau lagert im Laufe der SSch ca. 5-6l Körperflüssigkeit à 1kg ein, was zu den durchschnittlich 3,5 kg des Kindes und den 0,5 kg der Plazenta sowie 1 kg Fruchtwasser hinzukommt und die Beweglichkeit    beeinflusst. Häufig gibt es zusätzliche Flüssigkeitseinlagerungen und eine unangemessene Zunahme des Fettgewebes bei möglicherweise verändertem Essverhalten. Manche Frauen schämen sich dafür, dass sie stark zunehmen, schnell aus der Puste sind, sich nicht mehr so gut bewegen können.
  • Sodbrennen ist v.a. in der 2. SSch-Hälfte eine häufige Begleiterscheinung, zu erklären durch die veränderten Druckverhältnisse mit zunehmendem Druck auch auf den Magen und die Weitstellung der Speiseröhre.
  • Die Haut wird empfindlicher, es können sich leichter Krampfadern oder Hämorrhoiden ausbilden, vor allem bei Tätigkeiten mit viel Stehen oder ständigem Sitzen. Wadenkrämpfe sind eine häufige Erscheinung in der späteren Ssch. Nicht selten entstehen auch sog. Ssch-Streifen / Striae durch Risse im Bindegewebe von Bauch, Brüsten oder Oberschenkeln.
  • In besonderem Maße ist in der Ssch. der Rücken belastet. Das hat im wesentlichen zwei Gründe:
    a) Durch das zunehmende Wachstum der Gebärmutter verlagert sich das Gewicht nach vorne und bewirkt durch am Rücken fixierte Haltebänder der Gebärmutter Zug an den Rückenmuskeln, so dass die Tendenz zum Hohlkreuz entsteht.
    b) Die sehnigen Knochenverbindungen im Bereich der Wirbelsäule und des Beckens werden im Lauf der Schwangerschaft weicher, was für den Geburtsverlauf bedeutsam ist. Allerdings müssen dann die Rückenmuskeln mehr Haltearbeit leisten, was Rückenschmerzen begünstigt.

Seelische Veränderungen
Auf der seelischen Ebene ist auch viel los: oft freudige Erregung, aber oft auch Zweifel, nachdem es geklappt hat und es der Frau / dem Paar bewusst wird, welch ein Umbruch ein Kind, vor allem das erste, für die bisherige Lebensführung bedeutet. Oder der Partner möchte das Kind nicht, oder es besteht keine gute partnerschaftliche Beziehung.  Und die Frage: wird es gesund sein? Was macht das mit mir / meinem Körper/ meiner Paarbeziehung / meiner weiteren Lebensperspektive? Wann soll ich wem erzählen, dass ich schwanger bin, vielleicht kommt es ja zu einer Fehlgeburt?

Und wann soll ich es dem AG sagen, wie werden die Vorgesetzten und KollegInnen reagieren? Wenn wir keine Probleme in Bezug auf die Arbeit sehen, raten wir der Frau mit der Meldung an den AG so lange zu warten, bis in der ca. 7. SSW Herzaktionen als Zeichen für eine intakte SSch. zu sehen sind, falls seitens des Arbeitsplatzes nichts dagegen spricht.

Seelische Kräfte werden bei vielen Frauen auch gebunden durch die Auseinandersetzung mit grundlegenden ethische Fragen zum eigenen Menschenbild, die der vermeintliche Zwang zur vorgeburtlichen Diagnostik mit sich bringt, ebenso wie die bange Erwartung von deren Ergebnissen oder die Auseinandersetzung mit möglichen Behinderungen oder Krankheiten des Foetus. Frauen mit vorangegangenen Fehlgeburten leiden häufig verstärkt unter Ängsten und der bangen Erwartung, ob sie ein Kind werden austragen können.

Insgesamt sind die meisten schwangeren Frauen in dieser Zeit besonders sensibel und harmoniebedürftig, manchmal auch verletzbarer und schneller gereizt. Die Aufmerksamkeit ist viel nach innen gerichtet, die Zuwendung zum sich entwickelnden Kind bedeutet vielleicht, dass die Frau nicht mehr so nach außen gerichtet ist wie vorher.

Vor diesem Hintergrund möchte ich verständlich machen, was schwangere erwerbstätige Frauen in der Arbeitsumgebung brauchen:

  1. Wohlwollende Akzeptanz der Tatsache, dass sie schwanger sind.
  2. Möglichst einen schon zuvor erstellten Schwangerenarbeitsplatz, so dass sie weiß, dass dieser dem Mutterschutzgesetz entsprechend gestaltet ist und sie weder sich noch das ungeborene Kind einer Gefährdung bei weiterer Berufstätigkeit aussetzt. Ideal ist die Entwicklung eines solchen Arbeitsplatzes unter Einbeziehung der dort Arbeitenden, damit sie das Konzept im Fall einer SSch mittragen.
  3. Kompetentes umfassendes Gespräch mit Personalverantwortlichen mit ausreichend Zeit für Informationen zu Regelungen im  MuSchuG, das Besprechen von Fragen und Wünschen und Sorgen und Ermutigung, gegebenenfalls Aufgreifen eigener Vorschläge der Schwangeren zur Umgestaltung des Arbeitsplatzes. Das Gespräch sollte aktiv angeboten werden. Eventuell Einbeziehung der Kolleginnen und Kollegen falls gewünscht, um nötigenfalls erforderlich werdende Regelungen zu besprechen und die personelle Situation. Es darf einfach nicht vorkommen, dass Schwangere darum kämpfen müssen, dass der ihnen zustehende Schutz gegen Personalverantwortliche erkämpft werden muss und sie sich anderswo nach ihren Rechten erkundigen müssen oder Unterstützung holen. Sie sind ausreichend gefordert damit, sich auf die neue Lebenssituation und körperliche Situation einzustellen. Gut ist es, wenn ihr eine feste Ansprechpartnerin zu Fragen im Zusammenhang mit der Ssch. zur Seite gestellt wird.
  4. Im Verlauf der Schwangerschaft Überprüfung, ob die Frau an ihrem Arbeitsplatz ausreichend geschützt ist und / oder sich neue Aspekte ergeben haben. So fühlt sie sich wahrgenommen und unterstützt, was nicht zuletzt die Bindung an den Betrieb oder die Institution fördert.
  5. Entlastung der Schwangeren von dem Gefühl, auch bei Einschränkungen ihrer Arbeitsmöglichkeiten für die Personalsituation und auch Mehrarbeit der Anderen verantwortlich zu sein, für Andere eine Last zu sein. Sie überfordert sich dann manchmal selbst in dem Bestreben, möglichst viel Leistung zu bringen, um die Kolleginnen und Kollegen zu schonen und nicht in die Situation zu geraten, von der ich häufiger höre, dass sie wegen der Zusatzbelastung der Anderen gemobbt wird. Hier ist eine verantwortungsvolle und sensible Personalpolitik gefordert.
  6. Keine verdeckte Abschiebung von Schwangeren über den vermeintlich gut gemeinten, paternalistischen Vorschlag, sich doch von der Gynäkologin ein Beschäftigungsverbot zu besorgen, um dann auf Kosten der Krankenkasse eine Ersatzkraft einzustellen.
  7. Wahren des Schweigegebots gegenüber Außenstehenden falls gewünscht
  8. Ausruh- und Rückzugsmöglichkeiten anbieten, auch zum Stillen oder Abpumpen.
  9. Würdigung der Arbeitsleistung der Schwangeren vor allem wenn ihr diese schwerer fällt als gewöhnlich. Wie sehr die Schwangerschaft eine Frau körperlich beansprucht, ist konstitutionell sehr unterschiedlich. Manche Frauen sind von Anfang an wenig belastbar und schnell müde, andere können bis zum Schluss gut durcharbeiten. Es ist nicht hilfreich, eine Schwangere spüren zu lassen, dass sie vermeintlich eine minderwertige Arbeitskraft ist. 
  10. Vermeidung von Ausgrenzung von erwünschten Arbeiten, die die Schwangere sich zutraut und mit dem MuSchuG vereinbar sind, d.h. keine Diskriminierung oder Hinderung an beruflichem Fortkommen.
  11. Eine Schwangere muss auch in Ruhe und mit ausreichend Zeit ihre Mahlzeiten einnehmen können.
  12. Rechtzeitiges Ansprechen von Wünschen an Elternzeit, evtl. Arbeitszeitreduktion bzw. Änderung der Arbeitszeiten wenn z.B. Krippenzeiten oder Kindergartenzeiten eingehalten werden müssen.
  13. Respektvoller und verständnisvoller Umgang mit der Schwangeren auch, wenn sie krankheitsbedingt möglicherweise öfter mal ausfällt oder Vorsorgetermine während der Arbeitszeit wahrnimmt (was ihr zusteht) oder über einen längeren Zeitraum ihr Kind stillt, als die Mitmenschen als Norm ansehen.

Fazit:
Es tut schwangeren Frauen gut, wenn sie von der Umgebung mit ihren Bedürfnissen aufmerksam wahrgenommen und rücksichtsvoll mit ihr umgegangen wird, was nicht gleichzusetzen ist mit Bevormundung oder Gängelung. Und wenn es in einem Betrieb selbstverständlich ist, dass eine Schwangere über ihre Rechte ausführlich aufgeklärt wird und sie diese selbstbewusst wahrnehmen kann.  Sie wird entspannter und motivierter ihrer Tätigkeit nachgehen und nach der Elternzeit eher an einen solchen Arbeitsplatz zurückkehren.