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Gewalt und Aggression gegen Pflegekräfte

Ein dementer Patient hat mich geschlagen. Was soll ich tun?

Gewalterfahrungen oder erlebte Aggression durch Pflegebedürftige sowie Patientinnen und Patienten gehören zur Arbeitssituation von Beschäftigten in Sozial- und Pflegeberufen. Die Erfahrungen reichen dabei von persönlichen Beleidigungen oder Verdächtigungen bis zu körperlichen Angriffen mit massiver Gewalt, von Anzüglichkeiten bis zu sexuellen Belästigungen. Dabei funktionieren in Betreuungs- und Pflegesituationen Strategien und Schutzmaßnahmen nur eingeschränkt.

Gegengewalt und Selbstverteidigung scheinen im Widerspruch zum Betreuungsverhältnis zu stehen.

Mögliche Ursachen bei den aggressiven oder gewalttätigen Pflegebedürftigen können krankheitsbedingte Verhaltensänderungen, Unzufriedenheit, Hilflosigkeit, Angst oder Verzweiflung, aber auch Freiheitsentzug oder Verhaltensänderungen durch Medikamente sein.  Neben den körperlichen Folgen von Angriffen können dies auch subjektiv empfundene Verletzungen, Angst oder Kränkungen oder Bedrohungen sein.

Doch nicht nur körperlich-organische Gesundheit, sondern auch geistig-seelische Gesundheit sind in gleicher Weise ein geschütztes Rechtsgut. Auch wenn das gewalttätige oder aggressive Verhalten des Patienten krankheitsbedingt ist: Solche Vorfälle dürfen nicht als berufliche Normalität, Bagatelle oder als eigene Hilflosigkeit oder Schuld gewertet und tabuisiert werden. In jedem Fall haben Beschäftigte Anspruch auf den Schutz ihrer Gesundheit.

Versicherungsrechtlich sind gesundheitliche Schädigungen Arbeitsunfälle. Dies gilt auch für den Fall, wenn sie durch Angriffe oder ein Ereignis verursacht wurden, das zu einer seelischen Erkrankung führt. Alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, der Berufsgenossenschaft den Unfall zu melden, wenn Beschäftigte länger als drei Tage arbeitsunfähig sind. Auch wenn keine unmittelbare Arbeitsunfähigkeit vorliegt, sollte ein Gewaltereignis grundsätzlich dokumentiert und mit einer Unfallanzeige gemeldet werden.

Mögliche Maßnahmen gegen Übergriffe unterliegen dem Präventionsauftrag der Unfallversicherungen. Eine gesunde Fehler-, Informations- und Vertrauenskultur im Betrieb schafft die Voraussetzungen für die Unterstützung von Beschäftigten. Leitbilder und Dienstvereinbarungen können helfen, innerbetriebliche Regelungen voranzutreiben. Dazu können zum Schutz für Beschäftigte Regelungen zu funktionaler Kleidung, Schutz vor Infektionen oder Deeskalationsübungen gehören. Dabei müssen Gefährdungen und Risiken betriebsspezifisch ermittelt und beurteilt werden und gehören gegebenenfalls zur Gefährdungsbeurteilung.

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege bietet Beschäftigten, Leitungskräften und Betrieben Weiterbildung und Hilfestellungen an.


Weitere Infos:

>> Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege: www.bgw.de

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