Abmahnung
Arbeitsvertrag
Arbeitslosigkeit
Arbeitszeit
Arbeitszeugnis
Befristung
Corona: Arbeitsrechts-Infos
Corona-Schnelltests für alle
Corona-Schutzimpfung
Entgeltfortzahlung
Gehalt
Insolvenzverfahren
Homeoffice
Homeoffice, Pendlerpauschale
Kind in Quarantäne
Kündigung
Kurzarbeit
Mindestlohn
Minijobs
Reiserecht
Rente
Steuerrecht
Tarifverträge
Teilzeit
Urlaub
Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Verbraucherrecht
Verspätung wegen Wetter
Corona: Was Interessenvertretungen wissen müssen
Betriebsratsgründung
Betriebsratssitzung
Betriebsversammlungen in Corona-Zeiten
Coaching
Einigungsstelle
Freistellungsanspruch Interessenvertretungen
Geheimhaltungspflicht
Kosten Betriebsratsarbeit
Mitarbeitervertretung
Schulungsanspruch für Betriebsräte
Teambildung
Teambildung für (neugewählte) Personalräte
Veranstaltungsdokumentationen
Vorsitz Interessenvertretung
Corona: Zeit für wirtschaftliche Unterlagen
Wirtschaftliche Mitbestimmung und Umstrukturierungen
Betriebsänderung
Interessenausgleich
Sozialplan
Nachteilsausgleich
Wirtschaftsausschuss - Gründung und Arbeit
Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss - Rechte und Pflichten
Wirtschaftliche Unterlagen und Auswertung
Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat
Beschäftigtenbefragung
Ausbildungs- und Qualifizierungsstrategie
Alleinerziehende
Arbeitsmarktentwicklung
Arbeit 4.0
Arbeitszeit
Berufskrankheiten – Sonderfall arbeitsbedingter Erkrankungen
Berufskrankheiten – Das Beispiel Asbest
Berufskrankheiten bei Frauen
Berufliche Verursachung von Brustkrebs
Faire Arbeitsmarktordnung
Gleichstellung
Mutterschutz - Schwangerschaft - Stillzeit - Arbeitsschutz
Landesweite AG Mutterschutz Bremen
Solidaritätszuschlag
Betriebsrätebefragung
Bremen-Nord – Potenziale und Chancen
Bund-Länder-Finanzbeziehungen
Einkommen in Bremen
Einzelhandel
Gastgewerbe
Gesundheitswirtschaft in Bremen
Gute Arbeit
Häfen und Logistik
Haushaltslage
Luft- und Raumfahrtindustrie
Mobilität und Pendler
Steuerpolitik
Stahlindustrie
Strukturwandel Bremerhaven
Strukturwandel Bremen
Systemrelevante Berufe
Tarifbindung
Wirtschaftsentwicklung Bremen
Wissenschaft in Bremerhaven
Wohnen in Bremen
Sie befinden sich hier:
☰
Mit dem Länderfinanzausgleich sollen die unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten der Länder angeglichen werden. Das Grundgesetz sieht vor, "dass die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen wird". Die Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich sind für Bremen von großer Bedeutung.
Bund und Länder hatten sich nach langen Verhandlungen auf ein neues System geeinigt: Ab 2020 werden der sogenannte "Umsatzsteuervorwegausgleich" und der "Länderfinanzausgleich (im engeren Sinne)" zusammengefasst. Dieser neue Finanzkraftausgleich findet dann im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung statt, womit direkte Zahlungen zwischen den Ländern entfallen. Bestehen bleibt sowohl die Einwohnerwertung für die Stadtstaaten wie auch die ergänzenden Bundeszuweisungen. Verabredet ist zudem eine Weiterführung des Bundesprogramms zur Gemeindeverkehrsfinanzierung und von Zahlungen zur Ausgabenbeteiligung des Bundes für die bremischen Häfen. Auch wenn diese Mittel auch heute schon fließen und die Vereinbarung lediglich eine Fortführung darstellt entstehen durch die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 neue Spielräume im bremischen Haushalt. Dies auch, da statt der 300 Millionen Euro an Konsolidierungshilfen dann mindestens 15 Jahre lang 400 Millionen Euro als Sanierungshilfen gewährt werden, die zum Teil in die Schuldentilgung fließen müssen.
Die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern erstrecken sich abgesehen vom Länderfinanzausgleich noch auf weitere Aspekte. So ist immer wieder strittig, welche Ausgaben der Bund den Ländern erstatten soll: Für die Unterbringung und Versorgung der nach Deutschland Geflüchteten, für den Ausbau der Kinderbetreuung, für die Inklusion im Rahmen eines neuen Bundesteilhabegesetzes oder die Mitfinanzierung von Hochschulen und Universitäten. Zuletzt wurde für einen "DigitalPakt" das Grundgesetz geändert, damit Bundesmittel in die Ausstattung von Schulen fließen können. Momentan diskutiert eine Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse" über kommunale Angelegenheiten. Dabei geht es um Fragen von Infrastruktur, Daseinsvorsorge, aber auch von unterschiedlichen Belastungen mit Altschulden.
Es ist zu begrüßen, dass der Bund überall dort, wo er ohnehin und schon jetzt eine einheitliche Gesetzgebung vorgibt, auch die Kosten übernimmt. Jedoch ist ein klarer Trend festzustellen, der sich auch in den jüngsten Verhandlungen zeigte: Zwar gibt der Bund mehr Geld und beteiligt sich an entstehenden Kosten, dafür erhält er aber auch mehr Einfluss und erweiterte Kompetenzen – und zwar auch in Bereichen, die traditionell Länderaufgaben sind, beispielsweise der Bildungspolitik. Das ist kritisch zu sehen. Die Arbeitnehmerkammer plädiert für einen starken Föderalismus mit starken Ländern, Städten und Gemeinden, die auch in Zukunft weite Entscheidungsspielräume behalten und ausreichend frei verwendbare Mittel zur eigenen Schwerpunktsetzung zur Verfügung haben sollten.
Am Wall 195
28195 Bremen
Tel.: 0421/36301-986
Fax: 0421/36301-996
Erschienen in: Bericht zur Lage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land Bremen 2017
Download PDFBericht zur Lage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land Bremen 2016
Download PDFBericht zur Lage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land Bremen 2015
Download PDF
Bürgerstraße 1
28195 Bremen
Tel. +49.421.36301-0
Beratungszeiten
Lindenstraße 8
28755 Bremen
Tel. +49.421.669500
Beratungszeiten
Barkhausenstraße 16
27568 Bremerhaven
Tel. +49.471.922350
Beratungszeiten