Abmahnung
Arbeitsvertrag
Arbeitslosigkeit
Arbeitszeit
Arbeitszeugnis
Befristung
Corona: Arbeitsrechts-Infos
Corona-Schnelltests für alle
Corona-Schutzimpfung
Entgeltfortzahlung
Gehalt
Insolvenzverfahren
Homeoffice
Homeoffice, Pendlerpauschale
Kind in Quarantäne
Kündigung
Kurzarbeit
Mindestlohn
Minijobs
Reiserecht
Rente
Steuerrecht
Tarifverträge
Teilzeit
Urlaub
Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Verbraucherrecht
Verspätung wegen Wetter
Corona: Was Interessenvertretungen wissen müssen
Betriebsratsgründung
Betriebsratssitzung
Betriebsversammlungen in Corona-Zeiten
Coaching
Einigungsstelle
Freistellungsanspruch Interessenvertretungen
Geheimhaltungspflicht
Kosten Betriebsratsarbeit
Mitarbeitervertretung
Schulungsanspruch für Betriebsräte
Teambildung
Teambildung für (neugewählte) Personalräte
Veranstaltungsdokumentationen
Vorsitz Interessenvertretung
Corona: Zeit für wirtschaftliche Unterlagen
Wirtschaftliche Mitbestimmung und Umstrukturierungen
Betriebsänderung
Interessenausgleich
Sozialplan
Nachteilsausgleich
Wirtschaftsausschuss - Gründung und Arbeit
Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss - Rechte und Pflichten
Wirtschaftliche Unterlagen und Auswertung
Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat
Beschäftigtenbefragung
Ausbildungs- und Qualifizierungsstrategie
Alleinerziehende
Arbeitsmarktentwicklung
Arbeit 4.0
Arbeitszeit
Berufskrankheiten – Sonderfall arbeitsbedingter Erkrankungen
Berufskrankheiten – Das Beispiel Asbest
Berufskrankheiten bei Frauen
Berufliche Verursachung von Brustkrebs
Faire Arbeitsmarktordnung
Gleichstellung
Mutterschutz - Schwangerschaft - Stillzeit - Arbeitsschutz
Landesweite AG Mutterschutz Bremen
Solidaritätszuschlag
Betriebsrätebefragung
Bremen-Nord – Potenziale und Chancen
Bund-Länder-Finanzbeziehungen
Einkommen in Bremen
Einzelhandel
Gastgewerbe
Gesundheitswirtschaft in Bremen
Gute Arbeit
Häfen und Logistik
Haushaltslage
Luft- und Raumfahrtindustrie
Mobilität und Pendler
Steuerpolitik
Stahlindustrie
Strukturwandel Bremerhaven
Strukturwandel Bremen
Systemrelevante Berufe
Tarifbindung
Wirtschaftsentwicklung Bremen
Wissenschaft in Bremerhaven
Wohnen in Bremen
☰
Soziales
Im Vergleich der Bundesländer weist das Land Bremen mit 22,7 Prozent weiterhin die höchste Quote der Einkommensarmut auf.
Ein Vergleich der Stadt Bremen (21,9 Prozent) mit den größten deutschen Großstädten zeigt, dass in Duisburg, Nürnberg und Dortmund die Quote der Einkommensarmut noch höher ist. Insgesamt ist die Einkommensarmut in fast allen Großstädten deutlich höher als der Bundesdurchschnitt von 15,5 Prozent. In Bremerhaven erreicht die Einkommensarmut mit 27,9 Prozent einen noch höheren Wert als in Duisburg.
Vor knapp zehn Jahren lagen die Quote der Einkommensarmut und die SGB-II-Quote noch eng beieinander. Seitdem haben sich die Quoten auseinanderentwickelt. Seit 2015 ist die Einkommensarmut leicht zurückgegangen und die SGB-II-Quote wieder leicht angestiegen. Ein Teil dieser Entwicklung erklärt sich daraus, dass sich das Phänomen "Arm trotz Arbeit" durch schlecht entlohnte atypische und prekäre Beschäftigung ausgeweitet hat. So waren im Bund 2018 7,7 Prozent der abhängig Erwerbstätigen durch Armut gefährdet, im Land Bremen mehr als jede beziehungsweise jeder neunte Erwerbstätige (11,7 Prozent).
Beim Einkommensreichtum liegt das Bundesland Bremen mit 7,7 Prozent in der unteren Hälfte der Bundesländer und weit hinter Hamburg, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern. Im Jahr 2018 zählte ein Haushalt, der über mehr als 3.332 Euro Einkommen (netto) verfügt als "reich", ebenso eine Familie mit zwei Kindern und mehr als 6.996 Euro. Zwar herrscht weitestgehend Konsens darüber, dass mit einem solchen Einkommen Wohlstand und eine gute soziale Lage verbunden sind, sich "echter Reichtum" jedoch nur durch Betriebs- und Immobilienvermögen erreichen lässt.
In Deutschland ist jeder zehnte Bürger über 18 Jahre überschuldet. Das sind insgesamt 6,9 Millionen Bürger. Als überschuldet gilt, wer mit seinen monatlichen Einnahmen die Ausgaben regelmäßig nicht decken kann. Wie bei der Einkommensarmut kennzeichnet das Land Bremen im Vergleich der Bundesländer die höchste Quote der Überschuldung mit 12,5 Prozent.
Am Wall 195
28195 Bremen
Tel.: 0421/36301-976
Fax: 0421/36301-995
Erschienen in: Bericht zur Lage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land Bremen 2019
Download PDF
Bürgerstraße 1
28195 Bremen
Tel. +49.421.36301-0
Beratungszeiten
Lindenstraße 8
28755 Bremen
Tel. +49.421.669500
Beratungszeiten
Barkhausenstraße 16
27568 Bremerhaven
Tel. +49.471.922350
Beratungszeiten